Lost in translation

Impressum oder Imprint?

Ihr Unternehmen sitzt in Deutschland und Sie grübeln über die adäquate Übersetzung von „Impressum“ für ihren englischsprachigen Webauftritt? Sie sind nicht allein.

Betreiber von Webseiten in Deutschland sind laut  § 5 des Telemediengesetzes dazu verpflichtet, bestimmte Informationen anzugeben. Dies wird meist als „Impressum" bezeichnet. Dazu gibt es aber kein treffendes englisches Pendant. Häufig wird „Impressum“ fälschlicherweise als „Imprint“ oder „Masthead“ übersetzt. Diese Bezeichnungen werden im Englischen jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit Printmedien verwendet, also beispielsweise in Büchern, Magazinen oder Zeitungen.

Auf englischsprachigen Webseiten stößt man oft auf die Punkte „Privacy Policy“, „Terms & Conditions“ oder „Legal Disclaimer“, wobei diese jedoch nicht genaue Wiedergaben des deutschen „Impressum“ sind. Wie Sie in dieser Google-Suche sehen können, wird die Bezeichnung „Imprint“ nicht auf englischsprachigen Webseiten aus den USA und aus GB verwendet. Im Gegensatz dazu findet die Bezeichnung „Imprint“ jedoch (fälschlicherweise) häufig auf englischsprachigen Webseiten aus Deutschland Verwendung, wie man dieser Google-Suche entnehmen kann.

Korrekte englische Übersetzungen von „Impressum“:

 

  • „Impressum – Legal Disclosure“
  • „Impressum – Legal Notice“
  • Oder einfach: „Impressum“ (Jedoch tun Sie gut daran, kurz zu erklären, dass es sich hier um eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Angabe handelt – so, wie Sie es hier sehen können)

Siehe auch den Wikipedia Artikel über „Imprint".

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